1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Eine Reservierung bei einem BHB wird durch die Vermittlungsstelle im Auftrag des Kunden an den BHB weitergeleitet.
Broschüre/Homepage: Die in der Broschüre und auf der Homepage der Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH dargestellten touristischen Leistungen geben lediglich einen Überblick. Auf unverbindliche Anfrage des Kunden gibt der BHB durch die Vermittlungsstelle dem Kunden ein freibleibendes Angebot ab. Dieses Angebot wird durch die Vermittlungsstelle lediglich übermittelt. Nimmt der Kunde das Angebot an, erhält er bei entsprechender Verfügbarkeit eine Bestätigung.
OBIS: Bei einer Buchung über OBIS, dem Informations- und Reservierungssystem des Münsterland e. V., an das auch die Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH angeschlossen ist, kann der Kunde grundsätzlich direkt buchen. Eine Reservierung der Unterkunft des BHB erfolgt bei einer direkten Buchung bereits bei der Buchung. Dem Kunden wird eine Bestätigung auf dem Bildschirm angezeigt und er erhält selbige auch per E-Mail. Die Buchung ist ohne entsprechende Bestätigung gültig.
Teilweise kann lediglich die Verfügbarkeit der Unterkünfte angefragt werden. In diesen Fällen erhält der Kunde auf eine unverbindliche Anfrage eine Information über die Verfügbarkeit. Bei Verfügbarkeit erhält er ein freibleibendes Angebot. Nimmt der Kunde das Angebot an, erfolgt bei entsprechender Verfügbarkeit die Buchung und der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung.
1.2. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer in Textform. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot des BHB zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot durch (An-) Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die genaue Personenzahl ist bei Buchung anzugeben.
1.4. Unterbreitet die Vermittlungsstelle, auf Wunsch des Kunden oder des Auftraggebers als Vermittler ein spezielles Angebot des BHB und liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Kunden vor, kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des BHB bzw. der Vermittlungsstelle bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2. (Vor-) Reservierungen
2.1. Eine unverbindliche Reservierung kann, sofern der BHB dies im konkreten Fall ausdrücklich anbietet, in Form der ausdrücklichen Vereinbarung einer Verfallsoption vereinbart werden. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den BHB oder die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Kunde entsprechend der konkreten Vereinbarung im Einzelfall verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB oder der Vermittlungsstelle.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die Angaben, Informationen und Konditionen über den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen beruhen auf eigenen Angaben der BHB. Es sind die im Leistungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2. Die Preisangaben stammen ausschließlich vom BHB. Der BHB ist rechtlich zur Angabe von Endpreisen inklusive des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes verpflichtet. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe, Wahl- und Zusatzleistungen sowie verbrauchsabhängige Abrechnungsentgelte, sofern diese in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart sind (z. B. Strom, Gas, Wasser).
3.3. Falls andere als die gebuchten Personen anreisen wollen, so ist dies der Vermittlungsstelle innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. E-Mail (vgl. § 126 b Satz 2 BGB) mitzuteilen. Insoweit kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dem Eintritt einer Ersatzperson kann widersprochen werden, wenn diese die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Vermittlungsstelle kann für Umbuchungen, auf deren Durchführung der Kunde keinen Rechtsanspruch hat und die über die Vermittlungsstelle erfolgen, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € pro Umbuchungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
4. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung und in der Buchungsbestätigung vermerkten Angabe des BHB. Ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen Kunden und BHB hierzu nicht getroffen, so ist die Zahlung am Tag der Abreise zu leisten. Die Bezahlung erfolgt direkt gegenüber dem BHB.
5. Stornierung der Reise durch den Kunden
5.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom BHB verlangten Entschädigungspauschale jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Stornobedingungen richten sich nach den Bedingungen des BHB, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsprozesses angezeigt bzw. vor Abschluss des Beherbergungs-/Gastaufnahmevertrages übermittelt wurden.
5.2. Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle sollte der Rücktritt direkt gegenüber der Vermittlungsstelle erfolgen. Im Interesse des Kunden sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.3. Die Vermittlung enthält, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, keine Reiserücktrittsversicherung. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Obliegenheiten des Kunden / Reklamationen
Mängel in der Vermittlungsleistung sind der Vermittlungsstelle unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen.
7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle
7.1. Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen) sowie für die Erfüllung der Informationspflichten für Reisen, die ab dem 01.07.2018 gebucht werden aus § 651 v BGB (in der am 1.7.2018 in Kraft getretenen Fassung), sofern eine Pauschalreise vermittelt wird und § 651 w BGB (in der am 1.7.2018 in Kraft getretenen Fassung), sofern eine verbundene Reiseleistung für Reisen, die ab dem 01.07.2018 gebucht werden vermittelt wird. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung sowie die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben des BHB haftet ausschließlich der BHB.
7.2. Die Vermittlungsstelle haftet – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; daneben haftet die Vermittlungsstelle auch für eine einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der Organmitglieder, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vermittlungsstelle entsprechende Anwendung.
Kardinalpflichten sind die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten des Vertrags, d.h. solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich dabei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Kunden
Ansprüche des Kunden gegenüber der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag, mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, verjähren nach einem Jahr. Die gesetzlichen Hemmungstatbestände und Regelungen zum Beginn der Verjährung bleiben unberührt.
9. An- und Abreisezeiten
Die An- und Abreisezeiten richten sich nach den Angaben des BHB.
10. Datenschutz
Soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich, werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet.
11. Speicherung des Bestelltextes, Verbraucherschlichtungsstelle, Rechtswart und Gerichtsstand
11.1 Bei einer Buchung über OBIS wird der Buchungstext beim Münsterland e. v. gespeichert und dem Kunden unmittelbar nach Abschluss des Buchungsvorgangs zusammen mit den allgemeinen Vermittlungsbedingungen per E-Mail übersandt. Der Kunde kann seine Buchungsdaten auch direkt nach dem Absenden der Buchung ausdrucken. Darüber hinaus ist ein Abrufen des Buchungstextes durch den Kunden selbst nicht mehr möglich. Auf Anfrage kann der Buchungstext durch die Vermittlungsstelle erneut an den Kunden übersandt werden.
11.2. Die Vermittlungsstelle ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Die Plattform der EU zur Außergerichtlichen Streitbeilegung für Verträge, die online geschlossen werden, ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr.
11.3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Vermittlerstelle findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz der Vermittlerstelle.